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Ehrenordnung

1.   Allgemeiner Grundsatz

Ehrungen erfolgen für besondere Verdienste um den Verein
 

2.   Arten der Ehrungen
  • Langjährige Mitgliedschaft

  • Ehrenauszeichnungen in Bronze, Silber und Gold

  • Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

  • Verleihung der Würde eines Ehrenpräsidenten

Die Ehrung ist mit der Überreichung einer dem Anlass entspre­chenden Urkunde verbunden.
 

3.   Über Anlass und Form einer Ehrung entscheidet grundsätzlich der Vereinsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen

Jedes Vereinsmitglied kann dem Vereinsausschuss ehrungswürdige Personen benennen.Über die Verleihung der Würde eines Ehrenpräsidenten entscheidet die Mitgliederversamm­lung auf Empfehlung des Vereinsausschusses mit einfacher Mehrheit.

 

4.   Als Anlass für eine langjährige Mitgliedschaft gelten in der Regel:
  • 25jährige Mitgliedschaft

  • 40jährige Mitgliedschaft

  • 50jährige Mitgliedschaft

  • 60jährige Mitgliedschaft

  • 65jährige Mitgliedschaft

  • 70jährige Mitgliedschaft


5.   Als Anlass für die Verleihung von Ehrenauszeichnungen gelten in der Regel:

Ehrenauszeichnung in Bronze:

  • 6jährige Tätigkeit als Abteilungsvorstand oder als Mitglied des Präsidiums

  • 8jährige Tätigkeit in einer Abteilungsvorstandschaft

  • 10jährige Tätigkeit als Helfer

Ehrenauszeichnung in Silber:

  • 10jährige Tätigkeit als Abteilungsvorstand oder als Mitglied des Präsidiums

  • 12jährige Tätigkeit in einer Abteilungsvorstandschaft

  • 15jährige Tätigkeit als Helfer

Ehrenauszeichnung in Gold:

  • 14jährige Tätigkeit als Abteilungsvorstand oder als Mitglied des Präsidiums

  • 16jährige Tätigkeit in einer Abteilungsvorstandschaft

  • 20jährige Tätigkeit als Helfer
     

6.   Ehrenmitglieder

Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sollte nur für außergewöhnliche Verdienste um den Verein erfolgen. Das zu ehrende Mitglied sollte mindestens die Ehrenauszeichnung in Gold gem. §5 erhalten haben.
 

7.   Ehrenpräsident

Die Verleihung der Würde eines Ehrenpräsidenten ist nur für eine lange erfolgreiche Tätig­keit in der Funktion des Vereinspräsidenten vorgesehen.
Der Ehrenpräsident ist Mitglied des Vereinsausschusses. Er hat kein Stimmrecht.
 

8.   Sonstige Ehrungen

Der Vereinsausschuss hat die Möglichkeit, Personen, die sich herausragende Verdienste um den Verein erworben haben, besonders zu ehren und würdigen.

Beispiele für herausragende Tätigkeiten:

  • Besondere Leistungen in der Jugendarbeit

  • Besondere Leistung bei der Pflege der Kameradschaft

  • Außerordentlicher Einsatz bei der Errichtung sportlicher Einrichtungen und Anlagen

 

Für sonstige Ehrungen ist es nicht notwendig, dass die zu ehrende Person Mitglied des Vereins ist.

 

Anhausen, 24. Juni 2019
SSV Anhausen e.V.

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