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Vorübergehende Einstellung des Sportbetriebs

Aktualisiert: 15. Feb. 2021

10.01.2021

Verlängerung der Corona-Regeln in Bayern:

Nach den aktuellen Vorschriften ist der Sportbetrieb für Vereine bis voraussichtlich 31.01.2021 untersagt!

Aufgrund der dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens, hat die Bay. Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Folgende Beschlüsse haben auch tiefgreifende Auswirkungen auf den Sport und gelten bayernweit.

Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist leider einzustellen.

  • Das Vereinsgelände ist für die Ausübung des Sports zu schließen.

  • Vereinseigene Fitnessstudios sind zu schließen

  • Vereinsgaststätten sind zu schließen, lediglich ein Mitnahmeservice für die Gastronomie ist erlaubt.

  • Versammlungen und Sitzungen im Verein sind untersagt.

Wir bedauern die erneuten Einschnitte, die jetzt wieder das Aussetzen unserer Sportangebote fordert. Gleichzeitig unterstützen wir den Weg die hohe Infektionsdynamik einzudämmen, um möglichst bald wieder unseren Sportbetrieb aufnehmen zu dürfen.

Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern für Ihr Verständnis.

SSV Anhausen e. V.

- Turnabteilung -



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